PRÄVENTIONSPOLITIK
Die Prävention berufsbedingter Risiken im Unternehmen beruht auf den folgenden Handlungsgrundsätzen:
- Sie verpflichten sich, ein hohes Maß an Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu erreichen, das über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinausgeht.
- Die Risikoprävention am Arbeitsplatz wird als allgemeine Maßnahme, die innerhalb des Unternehmens zu entwickeln ist, in den Mittelpunkt der Aktivitäten und Entscheidungen des Unternehmens gestellt.
- Es wird festgestellt, dass die Verantwortung für das Management der Prävention berufsbedingter Risiken eine Führungsaufgabe ist, die von jeder Führungskraft, egal auf welcher Hierarchieebene, mit dem gleichen Engagement und der gleichen Hingabe wahrgenommen werden muss, mit der sie auch die übrigen ihr übertragenen Tätigkeiten ausübt.
- Die Risikoprävention ist ein weiterer Bestandteil der Unternehmenstätigkeit, der mit den anderen Maßnahmen im Bereich der Humanressourcen kohärent ist und die gleiche Behandlung erfährt wie die übrigen im Unternehmen ausgeübten Funktionen.
- Die Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer ist gewährleistet, ebenso wie die Information und die theoretische und praktische Ausbildung, die sie in allen Fragen der Verhütung berufsbedingter Gefahren benötigen.